Seefahrerverein von 1852 zu Heiligenhafen e.V.

Der Seefahrerverein von 1852 zu Heiligenhafen e.V. ist, wie aus dem Namen ersichtlich 1852 in Heiligenhafen gegründet worden. Genauer  gesagt am 06.02.1852.
1852 war der Zweck des Vereins die Pflege der Gemeinschaft und die Unterstützung der Mitglieder in Notlagen. Mitglieder konnten alle werden, die in Heiligenhafen wohnten und die Berufe ausübten, die mit der Seefahrt in Verbindung standen. Es waren natürlich die Seeleute, egal ob heimisch beschäftigt oder auf großer Fahrt. Dazu auch diejenigen, die den maritimen Berufsgruppen zuzuordnen waren. Dies waren z.B. Angehörige der Berufe Segelmacher, Bootsbauer, Schiffszimmerleute oder auch Böter. Böter hatten die Aufgabe die Waren und Güter von auf Reede liegenden Schiffen in den Hafen zu transportieren.
Wie aus dem Auszug der Satzung unten ersichtlich stand bereits 1852 in der Satzung, dass der Verein ein "geselliges Vergnügen, bestehend in einem Balle" darzubieten hat. Ursprünglich und noch lange ins 20. Jahrhundert hinein fand der Ball immer am ersten Freitag nach Neujahr statt.  Dies hatte seine Begründung in dem Umstand, dass die Seefahrer zu dieser Zeit im Jahr in großer Anzahl zu Hause waren. Also ein guter Zeitpunkt in der Gemeinschaft einen Ball zu feiern.
Im Weiteren heißt es: … und den Rest des jährlichen Beitrags … zur Unterstützung in Krankheitsfällen … und Unterstützung der Hinterbliebenen bei Todesfällen... anzuwenden.
Der Verein fungierte damit als eine Art Krankenkasse, um die in Not geratenen Mitglieder und deren Familien finanziell zu unterstützen. Eine Unterstützung bei Krankheiten wurde den Mitgliedern noch bis 1952 gewährt. Ab diesem Jahr übernahmen die staatlichen Krankenversicherer diese Aufgabe. Geblieben ist bis heute ein Sterbegeld, welches den Hinterbliebenen in Anlehnung an die Tradition aus der Gründerzeit gezahlt wird.
Der Seefahrerverein heute hält mit seinen über Hundert Mitgliedern an den Traditionen des Vereins fest. Dazu gehören auch das sog. Flaggenausblasen, bei dem die von den Seefahrern mitgebrachten Flaggen fremder Länder vorgeheißt und öffentlich gezeigt werden. Das Flaggenausblasen wird bereits seit 1875 durchgeführt und ist fester Bestandteil der Veranstaltungen des Seefahrervereins. 
Ende des 20. Jahrhunderts öffnete sich der Seefahrerverein. Seit dieser Zeit kann jeder Mitglied werden, der der See verbunden ist und die Traditionen der Seefahrt weitertragen möchte.
Wie schon in der Satzung 1852 ablesbar nimmt die Pflege der Gemeinschaft einen wichtigen Teil des Vereinslebens ein. Hierzu findet insbesondere bei internen Veranstaltungen ein Austausch von Erfahrungen und Informationen zu maritimen Inhalten zwischen Alt und Jung statt.

Auszug aus der Satzung von 1852 und aktuell:

 Statut

"Die unterzeichnenden hiesigen Seefahrer haben sich am heutigen Abend im Hause des Gastwirtes Piper versammelt gehabt und sich zu einem Verein genannt "Seefahrerverein" verbunden. Die untenstehenden Artikel sind nach gegenseitiger Berathung festgestellt und von den beigetretenen Vereinsmitgliedern unterschrieben worden.
1. Zweck des Vereins
Der Seefahrerverein macht es sich zur Aufgabe, den Mitgliedern desselben und zwar am Freitag nach Neujahr ein geselliges Vergnügen, bestehend in einem Balle darzubieten und den Rest des jährlichen Beitrages zur Unterstützungen in Krankheitsfällen mit besonderer Berücksichtigung etwaiger körperlicher Verletzungen, welche es dem Manne unmöglich machen, seinem Gewerbe nachzugehen und zur Unterstützung der Hinterbliebenen bei Todesfällen der Interessenten anzuwenden....."